Eine frohe Weihnacht allen Homepage-Besuchern



Das Jahr 2019 neigt sich dem Ende. Allen Freunden, Mitstreitern und Unterstützern wünschen wir „Frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2020”.


Weihnachtgruß 2019. Bildquelle: BI

Aktuell: Klage des Investors gegen die Ablehnung



Bildquelle:
Microsoft Word Cliparts
Die Firma Jost hatte bereits am 12.02.2016 beim Verwaltungsgericht Gießen Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums, mit dem die Errichtung der zwei WEAs abgelehnt wurde, eingereicht.

In dieser Sache ist am 03.09.2019 das Urteil vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes Gießen ergangen. Die Klage wurde abgewiesen.

Leitsatz

1.) Bestehen konkrete objektive Anhaltspunkte dafür, dass Windenergieanlagen in räumlicher Nähe zu einem Vogelschutzgebiet die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes erheblich beeinträchtigen können, so muss der Vorhabenträger mit hinreichender Gewissheit darlegen, dass eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des betroffenen Gebietes tatsächlich ausgeschlossen ist.

2.) Signifikant erhöhte Tötungsgefahr für den Rotmilan durch die Errichtung von Windenergieanlagen im Einzelfall.






Aus dem Portal „Bürgerservice Hessenrecht” das Urteil (ca. 202 kB)

Wichtig: Jetzt doch eine dritte Offenlage



Die Regionalversammlung Mittelhessen hat in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Gießen in Buseck eine eingeschränkte Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen einstimmig beschlossen. Eingeschränkt deshalb, da es sich dabei lediglich um fünf räumlich eng begrenzte Änderungen handelt.

Die erneute Offenlegung soll unmittelbar nach der Sommerpause im Zeitraum vom 12. August bis 12. September stattfinden. Darunter befindet sich auch das Gebiet 2221a in Braunfels-Philippstein-Altenkirchen, welches nach wie vor zur Streichung vorgesehen ist, zumal es dazu einen hessischen Landtagsbeschluß gibt. Die direkt betroffene Öffentlichkeit kann im Rahmen der Offenlage nochmals dazu Stellungnahmen im genannten Zeitraum einreichen. Näheres dazu folgt zeitnah.



Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Gießen zum Download (ca. 54 kB)

Teilregionalplan Energie Mittelhessen



Der Teilregionalplan Energie Mittellhessen ist nun seit 15 Monaten in Kraft. In ihrem März-Mitteilungen informierte das Regierungspräsidiums Gießen zum Sachstand der bis Ende 2018 (Ablauf Klagefrist) beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel eingegangenen Normenkontrollverfahren. In zwei - von Projektierungsgesellschaften geführten - Normenkontrollverfahren, werden die Ausweisungen von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie als nicht hinreichend angesehen. Es handelt sich hierbei um Gebiete in der Gemeinde Greifenstein und der Stadt Lauterbach. In fünf Normenkontrollverfahren, geführt von den Gemeinden Biebertal und Breidenbach sowie den Städten Lauterbach, Schlitz und Wetter, werden die Ausweisungen von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie hingegen als zu weitreichend erachtet. Gegen das ehemalige mögliche Vorranggebiet 2221a wurde kein Verfahren angestrengt. Wir werden über den weiteren Verlauf in den angestrengten Verfahren zu gegebener Zeit natürlich berichten. Hier die Mitteilung des Regierungspräsidiums Gießen zum download:



Vollständiges PDF-Dokument zum Download (ca. 588 kB)

Eine frohe Weihnacht allen Braunfelsern



Und wieder neigt sich ein Jahr dem Ende. Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen und damit das Regierungspräsidium Gießen sieht sich mit verschiedensten Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel konfrontiert. Wir werden sehen, ob der Teilregionalplan Bestand haben wird. Nichtsdestotrotz - wir bleiben am Ball. Allen Freunden, Mitstreitern und Unterstützern wünschen wir nach dem Jahr 2018 mit nach wie vor positivem Ausgang für uns herzlichst - „Frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2019”.


Weihnachtgruß 2018. Bildquelle: BI

Umzug der Homepage



Die Homepage windkraft-braunfels.de ist zu einem neuen Provider gewechselt. Die Ereignisse des Jahres 2018 werden nun nachgepflegt und die Unterseiten überarbeitet und aktualisiert.

Überall in Deutschland wehren sich Menschen gegen die Gefahren und Verharmlosungen im Zuge von Planungen von Windenergieanlagen, die mittlerweile schon Gesamthöhen von 240m erreichen. Eine Anfrage der Bürgerinitiative Würzbach/Nordschwarzwald www.wuerzbach.info zur Nutzung unserer Plakatmotive des Bürgerentscheids 2014, haben wir gerne entsprochen. Nachfolgend deren Ergebnisse.


Plakataktion Würzbach 2018. Bildquelle: BI Würzbach

Eine frohe Weihnacht allen Braunfelsern



Und wieder neigt sich ein Jahr dem Ende. Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen ist inzwischen im Hessischen Staatsanzeiger 51/2017 veröffentlicht worden und ist somit gültig und rechtlich bindend (hier der Auszug (PDF / 205 kB))). Allen Freunden, Mitstreitern und Unterstützern wünschen wir nach dem Jahr 2017 mit positivem Ausgang für uns herzlichst - „Frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2018”.


Weihnachtgruß 2017. Bildquelle: BI

Ein weiterer Meilenstein erreicht !



Beitrittsbeschluss zum Teilregionalplan Energie durch die Regionalversammlung Mittelhessen am 08.11.2017 in Wetzlar

Zur Erinnerung, am 21. August 2017 hat die Hessische Landesregierung den Teilregionalplan Energie Mittelhessen genehmigt. Das Kabinett hat jedoch seine Genehmigung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das im Teilregionalplan enthaltene Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie „Braunfels-Philippstein VRG2221a” (LDK) mit einer Größe von 16 Hektar aus Gründen des Naturschutzes wegen eines benachbarten Vogelschutzgebietes aus dem Teilregionalplan zu streichen sei.
In Ihrer Sitzung am 8. November 2017 im Wetzlarer Rathaus hat die Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen, sich dieser Bedingung anzuschließen. Mit dieser Entscheidung ist der mehrjährige Aufstellungsprozess des Teilregionalplans Energie Mittelhessen abgeschlossen. Sobald der Plan im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekanntgemacht worden ist, tritt er in Kraft. Ein Bau von Windenergieanlagen zwischen Philippstein und Altenkirchen ist somit wegen fehlendem Vorranggebiet nicht mehr möglich. Siehe auch Rundbrief Nr.24 November 2017 RP-Giessen.
Die Bürgerinitiative Windkraft mit Vernunft Braunfels sieht damit einen Meilenstein erreicht in ihrem nun über vierjährigen Kampf um den Erhalt der Kulturlandschaft, der Erholungsfunktion unseres Waldes und der NATURA 2000 Gebiete von Braunfels. Wir freuen uns, das nun auch die Regionalversammlung den Entscheidungen, Stellungnahmen und Einschätzungen der Landesregierung Hessens, des Regierungspräsidiums Gießen, der Oberen Naturschutzbehörde, der staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, dem hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, der hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON), der deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e.V. (AG Eulen), den regionalen und lokalen Vogelschutzbeauftragten und natürlich auch der Mehrheit der Braunfelser Bürger gemäß Bürgerentscheid aus 2014 mit ihrem Beschluss gefolgt ist. Wir bleiben wegen der Unberechenbarkeit des Investors Wilhelm Jost GmbH & Co. KG / Weilmünster unvermindert am Thema dran. Heimischer Wildkatzennachwuchs (Felis silvestris) Philippstein 2017.
Bildquelle: BI / W.Mehl 06/2017

Aktuell: Landesregierung lehnt Vorranggebiet 2221a ab



Die hessische Landesregierung hat den Teilregionalplan Energie Mittelhessen genehmigt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass das im Teilregionalplan enthaltene Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie „Braunfels-Philippstein“ (LDK) mit einer Größe von 16 Hektar aus Gründen des Naturschutzes wegen eines benachbarten Vogelschutzgebietes (NATURA 2000-Gebiet) aus dem Teilregionalplan Windenergie zu streichen sei.

Ganz offensichtlich hat sich die Vernunft doch noch durchgesetzt. Rot-, Schwarzmilane, Uhus und Wildkatzen wird es besonders freuen, profitieren sie doch in ihrem Lebensraum direkt von dieser Entscheidung. Aktuelle kleine Teilauswahl an ornithologischen Aufnahmen aus der ersten Hälfte 2017 im Betrachtungsgebiet:
Bildquelle: BI / W.Mehl 06/2017
Bildquelle: BI / W.Mehl 06/2017
Bildquelle: BI / W.Mehl 06/2017
Bildquelle: BI / M.Schmidt 05/2017

Link zum Bericht auf den Seiten des Regierungspräsidiums-Gießen:
Hessische Landesregierung genehmigt Teilregionalplan Energie Mittelhessen

Link zum Archiv des Regierungspräsidiums-Gießen mit wichtigen Dokumenten des Teilregionalplans Mittelhessen:
Archiv VIII. Legislaturperiode (Zeitraum 2010 - 2016) -Niederschriften und Drucksachen

Link zum Bericht in der Gießener Allgemeine:
Weiterer Schritt zum Ausbau der Windenergie

Link zum Bericht auf stadt+werk:
Teilregionalplan Energie genehmigt


Eine weitere Braunfelser Bügerinitative geht an die Öffentlichkeit



Die von Windenergieanlagen des Herstellers Enercon bedrohten Braunfelser Bürger des Stadtteils Tiefenbach haben Ihre Internetpräsenz freigeschaltet. Wir begrüßen und unterstützen die Aktivitäten unserer Mitbürger. Schauen Sie unbedingt mal rein in die neue Homepage. Sie ist erreichbar unter folgendem Link:
www.rettet-tiefenbachs-waelder.de


Bildquelle: BI Rettet Tiefenbachs Wälder

Windpark Buhlenberg (Möttau) - öffentlicher Erörterungstermin



Zu dem Vorhaben Vorhaben der Windwärts Energie GmbH/Hannover in den Nachbarkommunen Weilmünster, Brandoberndorf und Grävenwiesbach 11 Windenergieanlagen der Multimegawattklasse Type GE 2.75 errichten zu wollen wurden im Zeitraum zwischen 2. Januar 2017 und 15. Februar 2017 die Antragsunterlagen zu öffentlichen Einsicht in den Rathäusern u.a. Braunfels ausgelegt. Betroffene konnten in diesem Zeitraum Einwendungen gegen dieses Projekt geltend machen. Dies ist von Mitgliedern der BI genutzt worden, zumal die geplanten Windenergieanlagen eine zusätzliche Belastung (Diabas-Steinbruch) für den gebeutelten Braunfelser Stadtteil Altenkirchen darstellen. Die öffentliche Erörterung der Einwände erfolgt nun am:

19. April 2017
10:00 Uhr
Bürgerhaus Weilmünster, Hauptstraße 19, 35789 Weilmünster


Die geplanten Anlagen dürften weithin sichtbar sein, bedrängen unter anderem den Stadtteil Altenkirchen, zerstören dessen Attraktivität als ländlicher Wohnort und werden in einer Art Hintergrund-Casinobeleuchtung das Stadtbild von Braunfels verunstalten. Dies hat die Mehrheit der Stadtverordeneten von Braunfels nicht ansatzweise tangiert. Ein von der CDU-Fraktion im Stadtparlament eingebrachter Antrag die Stadt Braunfels zu einer Stellungnahme/Eingabe zu bewegen wurde von den übrigen Fraktionen abgeschmettert. Man fragt sich wirklich wofür der eine oder andere Stadtverordnete sein Mandat erhalten hat.
Der folgende Kartenauszug zeigt die geplanten Standorte des Buhlenbergs zwischen Möttau und Dietenhausen.


Kartenauszug der WEA-Buhlenberg; 2016. Bildquelle: Windwärts

Hier die Links zu Dokumenten des Projektes Buhlenberg:

Öffentliche Bekanntmachung des RP- Gießen: Vorhaben der Windwärts Energie GmbH (380kB)

Präsentationsunterlagen der Windwärts Energie GmbH (20MB !)

Eine frohe Weihnacht allen Braunfelsern



Das Jahr 2016 neigt sich dem Ende. Noch immer hält uns das Windenergieprojekt der Firma Jost in Atem. Mit einer abenteuerlichen Tischvorlage und einem politischen Einzelbeschluss haben die instrumentalisierte SPD-Fraktion und die freien Wähler in der Regionalversammlung am 9. November 2016 versucht, das hiesige Vorranggebiet 2221 dem Regionalplan Windenergie anzuheften. Ein wirklich bitterer Vorgang. Beide Parteien pfeifen auf Bürgerrechte, Arbeitnehmer- und Naturschutz. Dem Beschluss liegen nachweislich schwerwiegende Abwägungsmängel zugrunde. Das kommende Jahr 2017 - aber auch 2018 - werden die Jahre der juristischen Auseinandersetzungen werden. Wir sehen diesen frohen Mutes entgegen und wünschen allen Mitstreitern schon jetzt ganz herzlich - frohe Weihnachten!


Weihnachtgruß 2016. Bildquelle: BI

Aktuell: Klage des Investors gegen die Ablehnung



Bildquelle:
Microsoft Word Cliparts

Wie wir erfahren haben, hat die Firma Jost bereits am 12.02.2016 beim Verwaltungsgericht Gießen Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums, mit dem die Errichtung der zwei WEAs abgelehnt wurde, eingereicht.

Offensichtlich wendet sich der Investor nicht nur gegen die Bürger der Stadt Braunfels, sondern nun auch gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums. Wir werden darüber berichten.

Kommunalwahl 2016 - Der Souverän hat entschieden.



Die Braunfelser Bürger haben über die Zusammensetzung des neuen Stadtparlaments entschieden. Die klassisch bürgerlichen Parteigruppierungen CDU und das Wahlbündnis FDP/FWG gehen gestärkt daraus hervor. Hessenweit ist die FDP mit einer ganz klar windkraftkritschen Haltung in den Wahlkampf gezogen und wurde am 6. März dafür belohnt.
Die CDU konnte, obwohl bundespolitisch unter starker Bedrängnis, auf Grund bürgernaher Kommunalpolitik und einer realistischen Einschätzung der Bürgermeinung zu Windindustrieanlagen hinter Schloss Braunfels und deren möglichen negativen Einfuß auf das Gewerbesteueraufkommen ebenfalls deutlich punkten. Taube Ohren wurden abgewählt und windkraftkritische Parlamentarier durch das Wahlverfahren weit in den Parteilisten nach vorne und somit in das Braunfelser Parlament berufen. Die Bürgerinitiative begrüßt und bedankt sich für die vorrausschauende Haltung der Braunfelser Bürger, die ganz eindeutig im Interesse Ihrer Stadt und einer behutsamen Stadtentwicklung gewählt haben. Dies ist auch als deutliches Zeichen an den Bürgermeister zu verstehen. Alle Parteien müssen sich nun an der vielfach im Vorfeld der Wahl versprochenen Bürgernähe und Stärkung der Bürgerbeteiligung messen lassen.
Der Link zur Kommunalwahlseite der Stadt Braunfels mit den Ergebnislisten für das Stadtparlament und die Ortsbeiräte.

Bildquelle: www.braunfels.de

Zur Kommunalwahl in den Taunusstädten und Taunusgemeinden ein sehr lesenswerter Beitrag der Taunuszeitung:
Auffallend viele Protest-Wählergruppen haben im Taunus bei der Kommunalwahl einen hohen Stimmenzuwachs errungen. Wir haben Matthias Möller-Meinecke nach möglichen Erklärungen gefragt - der Rechtsanwalt vertritt seit Jahren Bürger im Taunus, die sich gegen Unbilden vor der eigenen Haustür wehren. Zum Artikel

Kommunalwahl 6. März 2016



Die Kommunalwahl am 6. März 2016 steht vor der Tür. Die Bürgerinitiative Windkraft mit Vernunft möchte jeden wahlberechtigten Braunfelser dazu aufrufen an der Wahl teilzunehmen, um mit seinen Stimmen Einfluss auf eine bürgernahe Zusammensetzung des Braunfelser Parlamentes zu haben. Wir möchten an die Abstimmung nach dem Bürgerentscheid zum Windenergiepachtvertrag des alten Parlaments erinnern.
Hier haben Parlamentarier die Schändung von Stadt- und Schlossansicht, massive Eingriffe in Naturschutzgebiete, ungenügende Abstände zu Wohnlagen in Philippstein und Altenkirchen, enorme zusätzliche Lärmbelästigungen und eine sich verschärfende demografische Situation in den Ortsteilen, billigend in Kauf genommen. Der Flair von Braunfels, basierend auf einer behutsamen Tourismusentwicklung der letzten 50 Jahre und der Ansiedlung von Gesundheitseinrichtungen wurde für minimale Pachterlöse in den Wind geschlagen. Dem Steuersparmodell eines Investors hätte man alles geopfert.
Trotzdem gab es einige verantwortungsbewusste Abgeordnete, die diese Entscheidung nicht mitgetragen haben. Denen gilt von Seiten der Bürgerinitiative der Dank. Wir sehen uns in der Pflicht als verantwortungsbewußte Braunfelser, gerade auch im Interesse unser Stadt, darauf hinzuweisen. Sie möchten sich einen Überblick über das Abstimmverhalten unserer städtischen Abgeordneten nach dem Bürgerentscheid am 18.09.2014 machen, dann klicken Sie auf folgende Grafik:

Abstimmverhalten der Abgeordneten am 18.09.2014

Im folgenden Flyer sind die Kandidaten für das Stadtparlament und auch für die Zusammensetzung der Ortsbeiräte genannt, welche unseren Argumenten gefolgt sind. Diesen Bürgern gilt unser Vertrauen. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Wahlentscheidung.

Wahlflyer zur Kommunalwahl (anklicken zur Ansicht)

Komunalwahlflyer Frontseite Komunalwahlflyer Rückseite
mit Kanidatenliste

Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl für die Auswahl der Kandidaten.


Zum Online-Wahlscheinantrag für Braunfels geht es hier: Wahlscheinantrag Braunfels

Die Kommunalwahl erlaubt die Stimmengewichtung und Streichung von Kandidaten (Kumulieren/Panaschieren) und das kombinieren mit Listen. Unter folgender WEB-Adresse können Sie die Wahlmöglichkeiten ausprobieren: Interaktiver Musterstimmzettel


Wichtige Information - Regierungspräsidium lehnt Antrag ab.



Heute 08.02.2016 hat uns das Regierungspräsidium-Gießen die Ablehnung des Projektantantrages zum Windpark Braunfels/Philippstein/Altenkirchen der Fa. Jost GmbH &Co.KG / Weilmünster schriftlich bestätigt. Bereits im Dezember 2015 hatte der Investor den Antrag für die Philippsteiner Anlage zurückgezogen. Die zwei verbliebenen Windenergieanlagen wurden jetzt aus naturschutzrechtlichen Gründen (Uhu, Rotmilan, FFH-Gebiet) mit Datum 04.02.2016 abgelehnt. Darüber hinaus bestehen berechtigte Zweifel an der normkonformen Prüfung der Standorteignung im entsprechenden Gutachten. Davon ist die Standsicherheit der Anlagen und auch die öffentliche Sicherheit abhängig.

Link zum Bericht auf mittelhessen.de:
Aus für Windkraft in Philippstein

Link zu Pressemeldungen und Nachrichten aus Hessen:
Gießen: Aus für Windkraft in Philippstein

HR4 - Mittelhessen:
Link zur ARD-Mediathek (Beitrag ab 0:58)




Wichtig: Stadtverordnetenversammlung Do. 28.01.2015



Am Donnerstag den 28.01.2016 19:00 wird in der Stadtverordnetenversammlung unter Punkt 05. die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 der Stadt Braunfels mit allen Anlagen verhandelt. Darin verbergen sich wohl Zahlen zur Windkraftnutzung in Braunfels. Wir bitten um Beteiligung.
Die Tagesordnung kann hier geladen werden.

Einen schönen Fasching wünscht die BI allen Braunfelsern!

Eine frohe Weihnacht allen Braunfelsern



Hoffen wir, dass die anstehende Projektentscheidung des Regierungspräsidiums Gießen für den Denkmalschutz, für den Naturschutz, für die Gesundheit der betroffenen Bürger der Stadtteile, für die Sicherheit von Arbeitnehmern in den Steinbrüchen und für den Tourismusstandort Braunfels ausfällt. Frohe Weihnacht allen Vernünftigen!


Weihnachtgruß 2015. Bildquelle: BI

Keiner versteht die SPD mehr



Link zum Bericht auf mittelhessen.de: Debatte über Windkraft

Kommentar:
Diese Doppelmoral der SPD ist nicht mehr nachvollziehbar, hat man doch die Chance am 17.10.2015 zur Ablehnung der möglichen Vorranggebiete um Braunfels im Entwurf des Regionalplans ungenutzt gelassen. Für die Braunfelser SPD scheint Windkraft für die Hillbillys (Landeier) in Philippstein und Altenkirchen gut zu sein, für die Bürger des Stadtteils Tiefenbach dann wieder nicht. Merkt hier keiner, wie aus Tiefenbach heraus das gesamte Parlament gesteuert wird. Ganz offensichtlich hat die Firma Jost ihre eigenen persönlichen Vertreter in unserem Parlament sitzen.

Drei Vorranggebiete für Windkraft abgenickt



Link zum Bericht auf mittelhessen.de: Drei Vorranggebiete für Windkraft abgenickt

Kommentar:
Abnicken ist halt einfacher als nachdenken und sich informieren. Wir hätten dem geneigten Parlamentarier die neue Faktenlage zum Vorranggebiet 2221a gerne erläutert. Aber es hat nahezu keinen interessiert. Es droht mit dem Windkraftprojekt Jost im Vorranggebiet 2221a der Verlust an Gewerbesteuer, weil ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen nicht möglich sein wird. Die sehr wahrscheinlichen Verluste der Windkraftbetreibergesellschaft werden die Gewerbeerträge der übrigen Jost-Gesellschaften, welche Abnehmer für überteuerten Eigenstrom sein werden, schmälern. Dies wird unmittelbar das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Braunfels betreffen. Die zu erwartenden Pachterträge würden durch ein vermindertes Gwerbesteueraufkommen mehr als zunichte gemacht. Wie schießt man sich ins eigene Knie? Fragen sie unsere Parlamentarier.

Wichtig: Dokumente zur 2. Offenlegung des Teilregionalplans



Wer Windmühlen in Braunfels-Philippstein/Altenkirchen nicht haben will, sollte Einspruch gegen das Vorranggebiet 2221a des Teilregionalplans Energie Mittelhessen per Brief/Email einlegen!


Kartenauszug Teilregionalplan Mittelhessen. Bildquelle: RP Gießen

Im Zeitraum vom 07.09.2015 bis einschließlich 20.10.2015 besteht die Möglichkeit Einwände gegen die Ausweisung von Windvorrangflächen beim Regierungspräsidium (RP) Gießen geltend zu machen. Jeder, dem die Erhaltung unserer Heimat am Herzen liegt, sollte von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch machen und dem RP Gießen und somit auch der Landesregierung deutlich machen, dass er mit der Verschandlung unserer Stadt, dem Raubbau an unserer Natur, dem Angriff auf unsere Gesundheit, der Konterkarierung der langjährigen Tourismusentwicklung, bei nicht einzuhaltenden Mindestabständen zur Wohnbebauung und zu hohen Lärmpegeln durch riesige Windräder, die obendrein einzig einem Steuersparmodell eines Unternehmers dienen, nicht einverstanden ist. „Lassen Sie diese Chance, Ihren Unmut zu bekunden, nicht ungenutzt verstreichen!”

Unterlagen des RP Giessen
Regionalversammlung:
Beschluss der 2. Offenlage vom 30.06.2015.pdf (PDF / 17.39 kB)
Allgemeine Hinweise und Angaben zum Regionalplan:
Regionalplantext.pdf (PDF / 2.12 MB)
Großkarte zu den Vorranggebieten:
Anlage_1_-_Plankarte__Windenergie_u_Photovoltaik_2015.pdf (PDF / 6.95 MB)
Steckbriefe gesamt zu den Vorranggebieten:
Steckbriefe_zu_den_verbleibenden_möglichen_VRG_WE.pdf (PDF / 6.88 MB)
VRG 2221 Steckbrief 2. Offenlage 2015:
Steckbrief_VRG2221a_07_2015.pdf (PDF / 819 kB)
VRG 2221 Steckbrief 1. Offenlage 2012 (zum Vergleich):
Steckbrief_VRG2221.pdf (PDF / 114 kB)
Einspruchsdokumente und Hilfen
Vordruck Anschreiben an das RP als Word-Dokument:
Vordruck Stellungnahmen Zweite Offenlegung TRPE_3.doc (PDF / 38 kB)

Windkraftvortrag mit anschließender Podiumsdiskussion in Aßlar



Am Mittwoch, den 9.9.2015 um 19:30 Uhr in der Stadthalle Aßlar
Adresse: Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar
Referenten: Dr. Ing. Ahlborn (zur Wirtschaftlichkeit), Prof. Dr. Kraft (zum Vogelschutz) und Dipl. Ing.(TH) Bernd Töpperwien (zu Gesundheitsauswirkungen)
Flyer hier






Leserbriefe zur 2. Offenlage



Weitere Debatte um das Vorranggebiet 2221a, Behördenwillkür und Einflussnahme von Investoren auf die Regionalplanung.
Leserbrief A. Krekel - WNZ 25.07.2015
Leserbrief U.Dietrich - WNZ 08.08.2015
Leserbrief R. John-Bierwirth - WNZ 08.08.2015
Leserbrief R. Michel - WNZ 08.08.2015


Regionalplanung Windenergie 2.Offenlage



Regionalpolitischer Skandal - RP wird vom Investor instrumentalisiert
Das Regierungspräsidium Gießen hat die neuen Pläne zu möglichen Windvorrangflächen veröffentlicht. Da zurzeit ein Antragsverfahren zum Bau von 3 Nordex N117 Windräder der Firma Jost läuft, war zu erwarten, dass die betroffene Fläche im Geschäftsgang der Regionalplanung gehalten wird. Der Vergleich der Steckbriefe für die möglichen Vorranggebiete 2221 aus dem Jahr 2012 und 2015 zeigt, dass bestehende Fakten, die gegen Windkraft in diesem Gebiet sprechen, komplett zugunsten des Investors angepasst wurden.

Link zum Bericht auf mittelhessen.de:
Hier sollen die Windräer stehen

VRG 2221 Steckbrief 2. Offenlage 2015
Hier der Steckbrief zum Download (ca. 819 kB)



VRG 2221 Steckbrief 1. Offenlage 2012
Hier der Steckbrief zum Download (ca. 114 kB)



War das Gebiet 2012 noch als zu klein für die Errichtung von 3 Windenergieanlagen der Multimegawattklasse eingestuft worden, sind jetzt plötzlich 3 Anlagen aufstellbar. War der Uhu-Brutplatz im alten Steinbruch Philippstein noch 2012 mit einer Konfliktstufe 6 (höchste Stufe) belegt, weil eine WEA-Planung zu erheblichen Beeinträchtigungen eines europäischen Vogelschutzgebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen würde, hat man nun die Uhu Erhaltungsziele schlicht wegdefiniert. Dies gipfelt in dem irrwitzigen Vorschlag zur Umsiedlung des Uhu-Brutpaares in einen schon von Uhus belegten Steinbruch. Diese „Habitatsoptimierung” wird von den Naturschutzverbänden zu Recht als „unmögliche Maßnahme” angesehen. Fakt ist, der Uhu-Bruthorst liegt zu allen drei geplanten Anlagen in 400m bis 800m Entfernung. Die Ausweisung der Vorrangfläche 2221a ist aus diesem Grund schon abzulehnen.


Junguhus im Steinbruch Philippstein. Bildquelle: W.Mehl

An Zynismus ist die Darstellung der Beeinträchtigung von Burg Philippstein und Schloss Braunfels durch die geplanten Windenergieanlagen kaum mehr zu überbieten. Dem RP sei daher dringend Fachliteratur zum Thema empfohlen, ist doch das überlieferte Erscheinungsbild von Burg Philippstein und Schloss Braunfels denkmalpflegerisch besonders schützenswert, weil diese architektonisch in einer gewollten und gewachsenen Blickbeziehung zueinanderstehen, auf diese Weise historische Beziehungen ihrer Erbauer untereinander sichtbar machen und das Ortsbild und Stadtbild maßgeblich prägen. Es ist eine beispiellose Anmaßung des Investors gegenüber der Geschichte, dem Schloss und seinem Besitzer und den Bürgern der Stadt.


Die neue Stadtansicht von Jostfels. Bildquelle: M. Schmidt

Es gibt weitere öffentliche Belange, die im Steckbrief wohlweislich nicht betrachtet wurden. So kann das 1000 m Abstandskriterium zu den Siedlungsgrenzen Philippstein und Altenkirchen nicht eingehalten werden. Ein Sprengsicherheitsbereich um den aktiven Steinbruch Altenkirchen wird gar nicht erst erwähnt. Das Vorranggebiet ist nun gänzlich von avifaunistisch sensiblen Bereichen umschlossen, wobei die Flugrouten von Schwarzstörchen und Rotmilane unvollständig berücksichtigt wurden oder sogar Rotmilanhorste ganz außen vor bleiben. Diese Einseitigkeit der Argumentation auf Seiten des Regierungspräsidium legt den Verdacht nahe, dass die Gutachter des Investors die Feder geführt haben. Den Boden der Neutralität hat das Regierungspräsidium hiermit komplett verlassen und dies gipfelt in der Ignoranz der Urteile von hessischen Fachbehörden. Die Regionalversammlung und breite Öffentlichkeit will man offensichtlich an der Nase herumführen.


Avifaunistischer Hotspot um das VRG 2221a. Bildquelle: RP-Giessen

Die groben Beurteilungsfehler von klaren Sachverhalten, die Verstöße gegen eigens aufgestellte Ziele der Regionalplanung, schreien förmlich nach Aufklärung und Richtigstellung durch eine gerichtliche Behandlung. Der RP-Skandal um Woolrec in Braunfels lässt grüßen. Man hat nichts daraus gelernt.

Spendenaufruf - Regionalverband Taunus



Der Regionalverband Taunus (Zusammenschluss der hiesigen Bürgerinitiativen) initiiert Verfassungsbeschwerde und bittet Sie, zu spenden! Jeder Beitrag hilft.
Vollständiges PDF-Dokument zum Download (ca. 36 kB)


Wichtige Pressemeldung der BI



Bürgermeister Keller unterzeichnet falsche Version des Gestattungsvertrages mit Fa. Jost Haftungsrisiko für Stadt Braunfels in Millionenhöhe
Auf der Tagesordnung des Braunfelser Stadtparlaments steht in der nächsten Sitzung am 29.01.2015 (19 Uhr) bereits zum fünften(!) Mal die Entscheidung über den „Windenergievertrag“ mit der Fa Jost. Dieser Vertrag gestattet der Fa. Jost die Errichtung von drei Windenenergieanlagen im stadteigenen Wald oberhalb der Steinbrüche Altenkirchen und Philippstein. Grund dieser neuerlichen Vorlage ist, dass der Braunfelser Bürgermeister Keller nicht die von der Stadtverordnetenversammlung am 23.01.2014 beschlossene Vertragsversion gegengezeichnet hat, sondern die Vorgängerversion. In dieser fehlen jedoch Klauseln, wonach die Stadt den Vertrag mit der Fa. Jost im Fall eines erfolgreichen Bürgerbegehrens gegen die Errichtung bzw. den Betrieb der Windenergieanlagen kündigen kann, und zwar ohne Schadensersatz an die Firma Jost leisten zu müssen. Ohne diese Klauseln besteht das Risiko, dass die Stadt im Falle eines neuerlichen, erfolgreichen Bürgerbegehrens schadensersatzpflichtig wird.

Nach den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung kann ein neuerliches Bürgerbegehren gegen die Errichtung bzw. den Betrieb der Windenergieanlagen nach Ablauf von 3 Jahren, also im Jahr 2017, gestartet werden. 62,4 % der Bürger, die sich am ersten Bürgerbegehren beteiligt hatten, haben mit sehr guten Argumenten das Investitionsvorhaben der Firma Jost klar abgelehnt. Lediglich wegen 44 Stimmen war das Bürgerbegehren an der erforderlichen Mindestwahlbeteiligung gescheitert. Nachdem die Folgen einer „Verspargelung der Landschaft“ zunehmend in das Bewußtsein der Bürger rücken, stehen die Chancen sehr gut, dass bei einem neuerlichen Bürgerbegehren die erforderlichen Mehrheiten erreicht werden, so die BI Windkraft mit Vernunft. Die Stadt wäre dann verpflichtet, den Vertrag mit der Firma Jost zu beenden. Wir sehen es als unsere Pflicht an, alle Möglichkeiten für ein neuerliches Bürgerbegehren in 2017 zu prüfen und den Bürgerinnen und Bürgern erneut die Entscheidung zu überlassen, so Christian Breithecker.

Bürgermeister Keller möchte sich seine irrtümliche Unterzeichnung des „falschen“ Vertrages nun am 29.01.2015 nachträglich von der Stadtverordnetenversammlung genehmigen lassen. Erteilen die Stadtverordneten ein entsprechendes Votum, ist der Bürgermeister aus der Verantwortung, denn aktuell ist er sowie der erste Stadtrat Günter Jakob alleinhaftend. Gleichzeitig hätten die Stadtverordneten für die Stadt Braunfels allerdings den Grundstein für ein Haftungsrisiko in Millionenhöhe gelegt. Denn kommt es zu einem neuerlichen, erfolgreichen Bürgerbegehren und ist die Stadt Braunfels damit gesetzlich verpflichtet, sich von dem Vertrag mit der Fa. Jost zu lösen, so muss sie dem Investor die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Investitionskosten ersetzen.

Verweigern die Stadtverordneten dem Bürgermeister allerdings die von ihm vorgeschlagene Genehmigung seiner versehentlich unterzeichneten Vertrages und belassen es damit bei ihrem bereits am 23.01.2014 getroffenen Beschluss, begründen sich dieses enorme Haftungsrisiko für die Stadt Braunfels nicht. Egal wie die Stadtverordnetenversammlung sich entscheidet, der unterzeichnete Vertrag zwischen der Stadt und der Fa. Jost behält zunächst seine Gültigkeit. Wir wollen nur Schaden von der Stadt Braunfels fern halten, denn dieses Risiko können wir uns in Braunfels nicht leisten, so Meinolf Schmidt für die BI abschließend.

Weiterer Windpark in Braunfels



Dritter Windpark möglich
Weilburger Tageblatt vom 25.01.2015 Zum Artikel
Löhnberg/Braunfels: Löhnberg will Flächen an Firma Enercon verpachten. 2 Windenergieanlagen in Braunfels geplant VRG-2145. Bürgermeister Keller wieder nicht im Bilde.


Vorranggebiet 2145 Selters/ Hirschhausen/ Tiefenbach. Bildquelle: RP-Giessen