Länderöffnungsklausel von Abständen für Windenergieanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1310 vom 05.05.2014
Berlin: (hib/JOH) In das Baugesetzbuch soll eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden, die länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnungen ermöglichen soll. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag nun als Drucksache (18/1310) vorliegt.
Angesichts der gewachsenen Gesamthöhe von Windenergieanlagen trage die geplante Vorgabe dem Umstand Rechnung, dass die Akzeptanz von Windenergieanlagen vielfach von ihrer Entfernung zu Wohnanlagen abhänge, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs. Zudem unterscheide sich die Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern, auch aufgrund der topografischen Verhältnisse.
Bund, Ländern und Gemeinden entstünden durch das Gesetz keine Haushaltsausgaben, betont die Bundesregierung.

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