Landesplanung

In Hessen ist der von der Landesregierung einberufene Energiegipfel im November 2011 zu dem Ergebnis gekommen, dass im Bundesland im Jahr 2050 eine Energiebereitstellung zu 100 % auf Basis regenerativer Energien möglich erscheint. In diesem Zusammenhang wurde auch der erforderliche Zubau an Windenergieanlagen erörtert und vereinbart, dass zukünftig und kurzfristig Flächen in der Größenordnung von 2% der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung stehen sollen.

Hierdurch wird ein Beitrag zur Stromerzeugung von ca. 28 Terawattstunden pro Jahr (TWh/a) erwartet. Dies entspricht, unter der Voraussetzung, dass der Strombedarf sich nicht wesentlich ändert, einer Bereitstellung von ca. 3/4 des in Hessen 2011 bestehenden Endenergiebedarfs an Elektrizität.

Der Landesentwicklungsplan (LEP) Hessen 2000 wird geändert, um hinsichtlich der landesweiten Standortvorsorge kurzfristig Vorgaben sowohl für den quantitativen Umfang als auch für die Kriterien zur Ermittlung der regionalplanerischen „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie” und dem Ausschluss des übrigen Planungsraumes für die Windenergie durch die Regionalplanung zu erlassen. Der Landesentwicklungsplan gibt die Richtlinien für die Regionalplanung der Regierungspräsidien vor.

Bild Landesentwicklungsplan 2000 pixel



Auszüge aus dem Landesentwicklungsplan zu Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (Zweite Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000* vom 27. Juni 2013):

  • Zur Erfüllung der Vorgabe sollen die Gebiete herangezogen werden, die durchschnittliche Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe über Grund von mindestens 5,75 m/s aufweisen.

  • Zu bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten ist ein Mindestabstand von 1 000 m zu wahren.

  • Die Gebiete (Vorrangflächen) sind so abzugrenzen, dass mindestens drei Anlagen, möglichst orientiert an der Hauptwindrichtung, innerhalb der Gebietsgrenzen errichtet werden können.

  • Die Bedürfnisse der gegenüber der Windenergienutzung empfindlichen Vogel- und Fledermausarten sind bei der Festlegung der „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie” besonders zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist dem naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebot zu entsprechen, in dem vorrangig die Bereiche mit vergleichsweise geringem Konfliktpotenzial für die Auswahl und Festlegung als Vorranggebiete geprüft werden.

Den Landesentwicklungsplan Windenergie für Hessen finden sie hier.

Weitere Dokumente: Bund und Hessen
1. Hessisches Landesplanungsgesetz HLPG 17.10.2005 0.1 MB
2. Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG 08.04.2013 0.21 MB
3. Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG - Durchführung von Genehmigungsverfahren 18.12.2013 4.15 MB
4. HMUELV Hessen Leitfaden - Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von WKA 29.11.2012 0.52 MB
5. Zweite Verordnung zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - 10.07.2013 0.13 MB
6. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 nach §8 Abs.7 HLPG - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie - 18.06.2012 3.30 MB
7. Windkraft im Visier - Akzeptanz der Windenergie - Vortrag Dr. Nathalie Scheck - 21.06.2011 1.68 MB
8. Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - 1. Januar 2012 0.47 MB